Der Zweck der Stiftung ist es, ein Heim zur Betreuung von Personen zu führen, die durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt und pflegebedürftig sind.
Die Stiftung Basel Lighthouse steht unter dem Patronat der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) Basel. Sie ist im Handelsregister eingetragen. Ihr oberstes Organ ist der Stiftungsrat, dem mindestens drei Mitglieder angehören. Die Amtsdauer der Ratsmitglieder beträgt mindestens drei Jahre.
Der Stiftungsrat stellt die Einhaltung des Stiftungszwecks und die Verwaltung des Stiftungsvermögens sicher. Die Stiftung untersteht der Stiftungsaufsicht beider Basel.